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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

coeffect GmbH

c/o Factory Hammerbrooklyn

Stadtdeich 2-4

20097 Hamburg
Geschäftsführung:

Karin Lausch & Benjamin Rolff
Handelsregister: Hamburg, HRB 184868

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§ 1 Geltungsbereich

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  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der coeffect GmbH (nachfolgend „coeffect“ genannt) und der:dem Vertragspartner:in oder der:dem Auftraggeber:in (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Diese AGB gelten insbesondere (aber nicht ausschließlich) im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Leistungen (nachfolgend „Dienstleistung“ genannt), welche zwischen coeffect und dem Auftraggeber geschlossen werden.

  2. Für den Fall, dass die vertragliche Vereinbarung ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag ist und der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d. h. den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:F

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Widerrufsrecht

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Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber coeffect mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

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Folgen des Widerrufs

 

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat coeffect ihm alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei coeffect eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet coeffect dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

  • An coeffect GmbH, c/o Factory Hammerbrooklyn, Stadtdeich 2-4, 20097 Hamburg

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen.

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  1. Falls der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung, welche unter www.coeffect.de/agb zu finden sind, auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird. Es bedarf hierbei keiner von den Vertragsparteien unterzeichneten Version. Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang (spätestens aber binnen 3 Werktagen) widerspricht.

  3. Die AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von coeffect nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von coeffect bestätigt worden sind. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienstleistung von coeffect gültige Fassung der AGB.

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§ 2 Vertragsgegenstand

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  1. Angebote von coeffect sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Grundlage für die Beauftragung ist neben dem Angebot und seinen Anlagen das Auftragsklärungsgespräch zwischen dem Auftraggeber und coeffect.

  3. Jede gewünschte Änderung und/oder Ergänzung des Leistungsumfangs müssen coeffect mitgeteilt werden und gelten nur bei gesonderter schriftlicher Bestätigung durch coeffect. Ggf. dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

  4. coeffect versteht sich als Beratungsdienstleister, über Coaching, Training und Beratung für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet coeffect dem Auftraggeber nicht die Erstellung eines Werks beziehungsweise einen konkreten Erfolg in der vereinbarten Leistungsgestaltung (z. B. eine konkrete Entwicklung von Kennzahlen). Somit besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf das Erreichen eines konkreten Erfolgs.

  5. coeffect kann geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern oder Drittanbietern (z. B. Freelancern) erbringen lassen.

  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle für die Dienstleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf Anfordern von coeffect (bzw. wie abgesprochen) unverzüglich zu erbringen.

  7. Ist coeffect gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von coeffect unberührt.

  8. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Die Grundlage für die zu erstellenden Leistungen bildet das Briefing/ die Auftragsklärung durch den Auftraggeber.

  9. Terminierungen für die Erbringung der Dienstleistungen werden von den Parteien gemeinsam vereinbart.

  10. Soweit nicht anders vereinbart, ist coeffect hinsichtlich der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Zeit und Ort frei.

  11. Rechtliche Prüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nicht Teil des Leistungsumfangs von coeffect. Die Verantwortung zur rechtlichen Absicherung liegt beim Auftraggeber. Im Zweifel empfiehlt coeffect ihren Auftraggebern die Konsultierung eines Rechtsberaters.

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§ 3 Vertragsschluss

 

  1. Die Bewerbung der Dienstleistung von coeffect auf ihrer Webseite, in Sozialen Medien oder innerhalb von Werbeanzeigen (z. B. auf LinkedIn, Facebook oder Google) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit coeffect dar.

  2. Der Vertragsschluss zwischen coeffect und dem Auftraggeber kann nur schriftlich erfolgen.

  3. Angebote von coeffect können – soweit auf dem Angebot nicht abweichend angegeben – innerhalb von 14 Tagen angenommen werden.

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§ 4 Preise, Zahlungen und Bedingungen

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  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug per Überweisung fällig. Die Preise, die von coeffect angegeben und dem Auftraggeber mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich in Euro und jeweils netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Weitere Vereinbarungen zur Zahlung, wie Vorkasse-Regelungen oder Anzahlungen, werden spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

  2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. coeffect behält sich die Erhebung von Mahngebühren vor.

  3. Erstreckt sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum (mind. zwei Monate), so kann coeffect dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage aufseiten von coeffect verfügbar sein.
     

§ 5 Kündigung und Vertragslaufzeit

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  1. Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen.

  2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

  4. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigen Gründen bleibt der Vergütungsanspruch von coeffect unberührt.

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§ 6 Stornierung von Aufträgen

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  1. Bei der Stornierung nach bereits erfolgter Teilleistungserstellung von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber ersetzt der Auftraggeber coeffect alle dadurch angefallenen Kosten und Aufwände und stellt coeffect von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

  2. Bei Stornierung eines Auftrags ohne bisherige Leistungserstellung verpflichtet sich der Auftraggeber entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

    a. nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50 %
    b. nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75 %

    Eine zeitliche Verschiebung der Leistungserbringung durch den Auftraggeber ist von dieser Regelung ausgeschlossen, sofern sich diese auf weniger als 3 Monate beläuft. Bei einer Verschiebung von mehr als 3 Monaten wird diese als Stornierung gewertet und nach der Regelung unter §6 2.b gehandhabt. 

  3. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Brutto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.

  4. Die Stornierung eines Auftrags bedarf der Textform.

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§ 7 Zusatzleistungen, Korrekturschleifen, Reisekosten

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  1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

  2. Bei Zustandekommen eines Vertrags ist eine branchenübliche Korrekturschleife im Preis inkludiert. Eine Korrekturschleife umfasst das gesammelte Feedback aller Auftraggeberseitig beteiligten Personen und ist in gesammelter Form an coeffect zu übermitteln. Sollten weitere Korrekturschleifen benötigt werden, werden diese aufgrund des vereinbarten Stundensatzes berechnet und gesondert vergütet. Sollte kein Stundensatz vereinbart sein, wird mit einem Stundensatz von 250,00 € (netto) abgerechnet.

  3. Anfragen an Vorlieferanten wie Veranstaltungskosten, Fotoproduktionskosten, Druck- und Versandkosten und ähnliche Kosten werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers eingeholt, angeboten und vom Auftraggeber freigegeben und über den Auftraggeber  beauftragt.

  4. Sämtliche Reise- sowie Übernachtungskosten werden bei Vorlage der entsprechenden Belege ohne Aufschlag weiterberechnet. Es ist vereinbart, dass bei Flugreisen innerhalb Deutschlands die Economy-Class, innerhalb Europas Economy+ Class und bei Zugreisen die 1. Klasse genutzt wird. PKW-Fahrten werden mit 0,55 Euro pro Kilometer berechnet, zzgl. anfallender Leihwagenkosten. 

  5. coeffect behält sich das Recht vor, Übernachtungen für Mitarbeiter:innen zu buchen, falls die Arbeitszeit gemäß § 3 Absatz 2 ArbZG einschließlich der Reisezeit überschritten werden würden. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die An- und Abreise der Mitarbeiter:innen von Tür zu Tür länger als 3 Stunden mit dem jeweiligen gewählten Verkehrsmittel dauert.

  6. coeffect berechnet gemäß § 9 Abs. 4a EStG einen Verpflegungsmehraufwand. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen werden bei einer mit einer Reisetätigkeit verbundenen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit 15 EUR berechnet. Bei einer mit einer Reisetätigkeit verbundenen Abwesenheit von mindestens 24 Stunden beträgt der Verpflegungsmehraufwand pro Tag 30 EUR. Der Verpflegungsmehraufwand wird dem Auftraggeber unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Mahlzeiten oder deren Wert berechnet. Die Zahlung des Verpflegungsmehraufwands erfolgt zusammen mit der Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen.

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§ 8 Kurzfristige Absage und Verschiebung von Terminen 

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  1. Bei einer Absage oder Verschiebung von vereinbarten Terminen – remote oder vor Ort – innerhalb der Zusammenarbeit, welche weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn mitgeteilt werden, werden dem Auftraggeber die Kosten für den Aufwand abhängig von der angesetzten Dauer des Termines und der aktiv involvierten Personen von coeffect zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte kein Stundensatz vereinbart sein, wird mit einem Stundensatz von 250,00 € (netto) abgerechnet.

 

§ 9 Nutzungsrechte 

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  1. Der Auftraggeber erhält ausschließlich für die Dauer des Vertrags ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von coeffect erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsanleitungen. Dieses Nutzungsrecht soll der Durchführung des geschlossenen Vertrags dienen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form (zusammen die „Inhalte“).

  2. Absatz 1 gilt unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeber die coeffect nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

  3. Alle Rechte an den Inhalten sind coeffect vorbehalten. Nachdruck, Kopieren oder Reproduktion (auch auszugsweise) in jeglicher Form (Druck, Fotokopie, Screenshot, Kopieren oder anderes Verfahren) sowie die Vervielfältigung und Verbreitung mithilfe elektronischer Systeme jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von coeffect untersagt. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. Alle Übersetzungsrechte sind vorbehalten.

  4. Von Absatz 3 Satz 2 ist das Recht ausgenommen, die Inhalte herunterzuladen und zur internen Verwendung durch den Auftraggeber auf unternehmensinternen Massenspeichersystemen bereitzustellen. Eine Vervielfältigung an Externe bleibt untersagt und zieht eine durch coeffect festzusetzende und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe nach sich. Der Zugriff durch weitere Mitarbeiter:innen oder Betriebsangehörige des Auftraggebers ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss aber ausdrücklich durch coeffect genehmigt werden.

  5. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, sämtliche Inhalte ausschließlich für eigene schulische Zwecke zu verwenden.

  6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass coeffect die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf seiner Website und in sonstigen Veröffentlichungen benennt. coeffect darf dafür Auszüge aus seinen Werken für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, die Webseite verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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§ 10 Gewährleistung und Haftung 

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  1. coeffect haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 10.2-10.4.

  2. coeffect haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von coeffect oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für arglistig verschwiegene Mängel.

  3. coeffect haftet im Übrigen nur unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens und nur für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch coeffect oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  4. Als Dienstanbieter ist coeffect gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf ihren Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§8 bis 10 TMG ist coeffect als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird coeffect diese Inhalte umgehend entfernen.

  5. coeffect übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte. Tippfehler und Falschinformationen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Inhalte stellen keine Aufforderung zur Vornahme oder zur Unterlassung von Handlungen dar, sondern dienen ausschließlich Schulungs- und Informationszwecken.

  6. Die Nutzung unserer Beratungsdienstleistungen sowie die Benutzung unserer Inhalte und deren Umsetzung erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko. Haftungsansprüche gegen coeffect für Schäden finanzieller, materieller oder ideeller Art, die durch Umsetzungsentscheidungen nach erfolgter Beratung oder Weiterbildung durch coeffect, oder die Nutzung oder Nichtnutzung unserer Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

  7. Der Auftraggeber gewährleistet, dass coeffect überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte o. Ä.) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt coeffect insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

  8. coeffect haftet in keinem Fall wegen etwaiger in den Texten, Leistungen oder Maßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. coeffect haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

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§ 11 Verwertungsgesellschaften 

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  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von coeffect verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese coeffect gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist, erfolgen.

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§ 12 Verhalten und Rücksichtnahme 

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  1. coeffect und der Auftraggeber geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb der sozialen Medien (z. B. Google My Business, Trustpilot, LinkedIn) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen coeffect und dem Auftraggeber.

  2. Sofern der Auftraggeber an Communitys und Gruppen von coeffect (z. B. auf LinkedIn) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von coeffect zu wahren. coeffect ist berechtigt, den Auftraggeber von der Teilnahme an Communitys und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Auftraggeber (z. B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von coeffect innerhalb der Gruppe/Community verletzen oder beeinträchtigen.

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§ 13 Datenschutz, Kontaktaufnahme und Einwilligung in Datenverarbeitung 

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  1. Der Schutz von personenbezogenen Daten hat einen hohen Stellenwert bei coeffect. coeffect informiert daher separat in ihrer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung solcher Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen. Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung von coeffect vor Inanspruchnahme der gebotenen Dienstleistung zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein

  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

  3. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch coeffect durch Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Videotelefonie) ein. Wenn der Auftraggeber dieser Einwilligung widersprechen möchte, muss er eine E-Mail an hello(at)coeffect.de senden, in der beschrieben ist, über welche Kontaktmöglichkeiten coeffect in Zukunft keinen Kontakt mit dem Auftraggeber mehr herstellen darf. Mögliche Unvollständigkeiten dieser Auflistung gehen nicht zulasten von coeffect.

  4. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Verarbeitung und Speicherung sämtlicher personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, unternehmensinterne Informationen) ein. Der Auftraggeber willigt widerruflich in unsere Nutzung von Cookies innerhalb unserer Dienste ein. Der Einsatz dieser Cookies dient der Speicherung, Auswertung und Zusammenführung des Nutzerverhaltens. Alle Angaben zum Widerruf finden sich in der Datenschutzerklärung von coeffect.

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§ 14 Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz 

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  1. coeffect ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen 

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  1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen coeffect und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von coeffect zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. coeffect ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

  3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, vornehmlich zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

  4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.



Aktualisiert am: 27.01.2024

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